UWG beantragt Einführung einer Kulturabgabe von Touristen

Mittwoch 15. Februar 2012 von Markus Neugebauer

Antrag der Ratsfraktion der UWG Barsinghausen zur Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zur Beratung im

- Verwaltungsauschuss am 28.02.2012

- Ausschuss für Verwaltungssteuerung am 29.02.2012

- Rat am 07.03.2012

1.  Der Rat der Stadt Barsinghausen beschließt die Einführung einer Kulturabgabe. Die Abgabe wird erhoben für Übernachtungen von Personen in gewerblich betriebenen Beherbergungsbetrieben.

2.  Der Rat beschließt einen Betrag von 2,00 € pro Übernachtung und Person festzusetzen.

3.  Die Umsetzung erfolgt zum 01.10.2012.

Begründung:

Übernachtungen in Barsinghausen dienen vorwiegend kulturellen und touristischen Zwecken, vor allem wegen der unmittelbaren Deisterrandlage der Stadt Barsinghausen und der vorhandenen Sehenswürdigkeiten.

Hierbei wird auf die Infrastruktur der Stadt zurückgegriffen, so dass es gerechtfertigt ist, im Bereich des Tourismus eine Besteuerung einzuführen. Diese ist für die Barsinghäuser Bürger erfreulicherweise neutral zu bewerten, da in Beherbergungsbetrieben überwiegend ortsfremde Personen übernachten.

Die Mehrbelastung für Übernachtungsgäste dürfte auch so gering ausfallen, dass kein Wettbewerbsnachteil für Barsinghäuser Betriebe entstehen sollte.

Erhebungen oder valide Schätzungen der Übernachtungszahlen im Gemeindegebiet liegen nicht vor, in der Gemeinde Wennigsen lagen die Übernachtungszahlen im Jahr 2011 bei 28.000; diese Anzahl an Übernachtungen dürfte mindestens zu erwarten sein.

Viele andere Städte und Gemeinden haben in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen mit derartigen Abgaben gemacht, anfängliche Befürchtungen der Betriebe hinsichtlich des bürokratischen Aufwandes und wettbewerblicher Nachteile haben sich nicht bestätigt.

Barsinghausen, den 13.02.2012

Markus Neugebauer

Fraktionsvorsitzender

Die Stadt spart sich das Sparen

Sonntag 29. Januar 2012 von Markus Neugebauer

Barsinghausen. „Aufgrund der Behauptung von Herrn Hoffmann, -Leiter Zentraler Dienst-, der Fraktionsvorsitzende der UWG kann nicht rechnen, möchte ich nun persönlich dazu Stellung beziehen und Herrn Hoffmann vorrechnen, was er eigentlich selber wissen müsste, teilt der Fraktionsvorsitzende der UWG, Markus Neugebauer, in einer Presseerklärung mit.

Ein x- beliebiges Unternehmen baut hälftig Arbeitsplätze ab, weil die Arbeit mit 50 % der Arbeitskräfte zu bewältigen ist. Erhält die verbleibende Hälfte der Arbeitskräfte eine Gehaltserhöhung, weil sie mehr arbeitet ?
Nein, weil jetzt das Arbeitsaufkommen zur Anzahl der benötigten Kräfte passt, niemand arbeitet mehr.
Kostspielig anders ist es vermutlich hier gelaufen:
Bei der ( sehr schnellen ) Beförderung des Leiters Zentrale Dienste von der Besoldungsstufe A14 auf A 15 ergibt sich eine Differenz zur vorherigen Besoldungsstufe von  610,00 €/ Monat  ( stets brutto)  x 24 Monate bis zur Pensionierung 2014  von 14.640,00  € Mehrbezügen – noch kein Bonbon ? Peanuts  ?
Der Hartz IV ( ALG II ) Regelsatz liegt derzeit übrigens bei 374, 00 € ( netto)  monatlich.
Das Bonbon würde sich zur veritablen Sahnetorte entwickeln, wenn man, unter Beachtung von § 5 Abs. 5 NBeamtVG feststellt, dass zur Ermittlung der Beamtenpensionen die ruhegehaltsrelevanten Dienstbezüge maßgeblich sind, die mindestens 2 Jahre vor Erreichen der Dienstaltersgrenze erreicht wurden.  Höherstufungen unter 2 Jahren wären für die Pensionsberechnung irrelevant geblieben.
Insofern wäre die Höhergruppierung eine zeitliche Punktlandung, wenn tatsächlich zwei Jahre überschritten und die Pensionshöchststufe von rund 71 % erreicht wurde.
Bei einer Pensionsdifferenz von A 14 auf A15 von 433,10 /Monat x 12 Monate  ergäben sich 5.197,20 €  jährlich.  Unter der Prämisse eines erwarteten Pensionsbezugs bis zum 77. Lebensjahr, also  12 Jahren Pensionsbezugs, würden sich 62.366,40 €  Pensionszahlungen errechnen.
Addiert man nun die erhöhten Bezüge innerhalb der aktiven Dienstzeit, ergäben sich Mehrkosten der Beförderung in Höhe  von 77.006,00 €.
Die Mehrkostenschätzung der UWG von 60.000,00 € war also einigermaßen konservativ, Gegenteiliges mag gern dargelegt werden, es wäre sogar erfreulich, wenn man hier irren würde.
Es sei angemerkt, dass die Bruttopension in jedem Fall deutlich über 3.000,00 € liegt, also niemand vor dem Hungertod im Alter zu bewahren wäre.
„Dem betreffenden Mitarbeiter der Stadt ist ausdrücklich kein Vorwurf zu machen, er hat sich nicht selbst befördert, es sei ihm auch gegönnt, es geht nicht um eine Neiddebatte.
Allein bedauerlich  ist nur vor dem Hintergrund der  anstehenden Haushaltskonsolidierung, dass seitens des damaligen Stadtrates ohne jede Rechtfertigung einer entsprechende Beförderung zugestimmt wurde und die Kosten hierfür jetzt als „Quatsch“ abgetan werden.
Von dieser Art des Sparens versteht die UWG mangels Erfahrung tatsächlich nicht viel.
Die UWG ist aber nicht unerfahren und kann vor allem mit Fakten und Zahlen umgehen“, so Neugebauer abschließend.  V.i.S.d.P.

UWG stellt Antrag zur Einführung einer Kulturabgabe

Freitag 27. Januar 2012 von Markus Neugebauer

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Barsinghausen (UWG) beantragt eine Ratsabstimmung zur Einführung einer Kulturabgabe für übernachtende Touristen.
Sinn und Zweck dieser Kulturabgabe soll sein, die Einnahmen für kulturelle Zwecke zu verwenden.
„Es ist sicherlich vorstellbar und empfehlenswert, diese Kulturabgabe für die Bezuschussung kultureller Belange zu nutzen und somit Kürzungen im kulturellen Bereich entgegenzuwirken.
Mit Einführung dieser Kulturabgabe würde der allgemeine Haushalt entlastet, es könnten aber auch Einrichtungen wie beispielsweise der Tourismusverein, die Calenberger Musikschule, Calenberger Cultour & Co und das Freibad Goltern weiterhin gefördert werden.
So könnte man dazu beitragen, den Niedergang dieser Einrichtungen zu verhindern; auf den Bürger kommen keine Kosten zu und der Tourist spürt die Abgabe kaum“, erklärt der Fraktionsvorsitzende der UWG, Markus Neugebauer.

Die Fraktion der UWG schlägt zunächst vor, über einen Betrag von 2 Euro pro Übernachtung zu verhandeln.
Bei prognostizierten 50 -tausend Übernachtungen in gewerblich betriebenen Betrieben würde diese Abgabe pro Jahr 100-tausend Euro in die Stadtkasse spülen.
„Mögliche Befürchtungen, dass durch diese Steuer für   Hotelgewerbetreibende unzumutbare Kosten und Aufwand entstünden sind nicht berechtigt, wie die Erfahrung in anderen Gemeinden gezeigt hat“, erläutert Neugebauer.
„Die Stadt hat eine Bringschuld hinsichtlich kultureller Förderung, da diese einen wesentlichen Aspekt der Lebensqualität im Stadtgebiet ausmacht.
Wir würden uns freuen, wenn die anderen Fraktionen im Rat der Stadt diesen Antrag unterstützen würden“, bekräftigt Neugebauer.  V.i.S.d.P.

Oliver Reich, Pressesprecher der UWG

UWG Positionierung zur Haushaltskonsolidierung

Freitag 20. Januar 2012 von Markus Neugebauer

Die Unabhängige WählerGemeinschaft Barsinghausen (UWG) wird sich im Rahmen der Haushaltskonsolidierung schwerpunktmäßig gegen die Kürzungen in den Sektoren Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Feuerwehren und Freibad Goltern wenden.

1.
Bei aller zugestandenen Notwendigkeit von Einsparungen, auch unpopulären, dürfen auf dem Altar eines ausgeglichenen Haushaltes  nicht wesentliche Elemente der Zukunftssicherung und die Errungenschaften eines attraktiven Wohnumfeldes geopfert werden.
Weder die Stadtverwaltung noch die verantwortliche Politik vermögen heute   abzusehen, wohin die geplante Weichenstellung unsere Stadt führen wird.
Selbst wenn bis 2016 das Entschuldungsziel erreicht wird, sind im Anschluss weitere 10 Jahre ausgeglichener Haushalte zu gewährleisten, um sich den Schuldenerlass auch zu erhalten.
Angesichts der Notwendigkeit, fast sämtliche bisher vorgeschlagene Einsparoptionen auch wahrnehmen zu müssen, um das Einsparziel zu erreichen, steht für die UWG fest, dass der zu schluckende Brocken einige Nummern zu groß ausfällt.
Die Attraktivität Barsinghausens wird unter rabiaten Gewalt- Sparmaßnahmen dauerhaft leiden und Barsinghausen zur Schrott- und Schröpfstadt degradieren.
Eine Stadt ohne freiwillige Leistungen, namentlich einer funktionierenden Kinder- und Jugendbetreuung und ohne ein wenigstens mittelmäßiges Freizeitangebot bei gleichzeitig hoher Abgabenbelastung wird weder als Wohn- noch Industrie-oder Gewerbestandort attraktiv sein.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels dürfte dies besondere Relevanz haben.

2.
Keine Fraktion kann vernünftigerweise davon ausgehen, das Entschuldungsziel auf dem bisher nur angedachten Weg zu erreichen, ohne schwerwiegende Folgen in Kauf zu nehmen.
Nach Auffassung der UWG sind gangbare Wege zu beschreiten, die keine verbrannte Erde hinterlassen.
Bis zum Jahr 2026, dem Ende der Wohlverhaltensperiode dem Land gegenüber, kann es gelingen, auf den Schuldenerlass durch das Land zu verzichten und die Entschuldung in kleinen Schritten aus eigener Kraft zu erreichen.

3.
Im Sinne konstruktiver Oppositionsarbeit schlägt die UWG als Sparmaßnahme vor, auf die Neubesetzung der Stelle des 1.Stadtrats im Jahr 2015 zu verzichten, ebenso wie auf  die Stelle des Leiters der zentralen Dienste ab dem Zeitpunkt der Pensionierung des jetzigen Stelleninhabers.
Es wird weiter vorgeschlagen, eine Kulturabgabe  zu erheben, bei der für Übernachtungen von Touristen eine Abgabe erhoben wird.
Zahlreiche Städte und Gemeinden erheben eine derartige Abgabe mit guten Erfahrungen, die Belastungen tragen nicht die Bürger Barsinghausens.

Für die UWG Ratsfraktion
Markus Neugebauer
Barsinghausen, 19.01.2012

Abstimmungsverhalten der UWG in der Ratssitzung vom 10.11.2011

Freitag 11. November 2011 von Markus Neugebauer

Bei der Abstimmung zum Antrag von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN zur Änderung der Geschäftsordnung haben sich Frau Runge und Herr Neugebauer enthalten.

Begründung:

Es war zeitlich nicht mehr möglich dieses Thema eingehend zu beraten und die UWG steht dafür, nicht über Dinge zu entscheiden, deren Inhalte noch unklar erscheinen.     Der Fraktionsvorsitzende der UWG, Markus Neugebauer, hat die Gründe für die Enthaltung mit der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Westphal und dem 2. stellvertretendem Bürgermeister Herrn Andreas Hartig, im Anschluss an die Abstimmung ausführlich besprochen. Die Enthaltung der UWG nahm keinen Einfluss auf den Ausgang der Entscheidung! Heute erfolgte eine Beratung der UWG-Fraktion zu diesem Thema – mit dem Ergebnis – die Änderung der Geschäftsordnung als positiv einzustufen.

Bei der Abstimmung zum Antrag der SPD auf Änderung des Winterdienstes stimmte die UWG-Ratsfraktion zu und unterstützte damit die Koalition aus SPD und Bündnis 90/ DIE GRÜNEN.

Einzig das Fehlen aktueller Kostenzahlen über die finanzielle Belastung der Mitbürgerinnen und Mitbürger bereitete uns Kopfschmerzen. Allerdings musste aufgrund des kurz bevorstehenden Winters eine Entscheidung getroffen werden, welche die mangelhaften Zustände des Winterdienstes der letzten zwei Jahre beendet. Es bleibt abzuwarten wie hoch die Berechnung der Kosten pro laufendem Meter für die Grundstückseigentümer letztendlich ausfallen, die jetzt von der Verwaltung errechnet werden. Die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Nachbesserungen zu verhandeln, besteht grundsätzlich!  V.i.S.d.P.

Brief der UWG an die Stadt Barsinghausen wegen Kaufland-Logistikbaustelle

Freitag 7. Oktober 2011 von Markus Neugebauer

Stadt Barsinghausen

FD I/1 Ordnungswesen und Gefahrenabwehr

Deisterplatz 2

30890 Barsinghausen

Barsinghausen, den 04.Oktober 2011

 

Ortsbegehung der UWG bezüglich Kauflandbaustelle Barsinghausen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, den 27.September 2011 um 16.45 Uhr, hat die UWG Fraktion Barsinghausen, Frau Eva Runge und Herr Markus Neugebauer, einen mit den Bürgern abgestimmten Ortstermin wahrgenommen, bei dem es um die Beeinträchtigung der Anwohner hauptsächlich durch Baustaub ging.

Bei der Sichtung von Fotomaterial und der Besichtigung der Baustelle waren Staubwolken zu erkennen, die auch in Richtung Straße an der Diekwiese zogen.

Allerdings sind Staubbelastungen fotografisch schwer darstellbar und stellen keine objektiven Maßstäbe hinsichtlich des Merkmals der Zumutbarkeit einer Immission dar.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Klärung der Frage, welche objektiven Kriterien Ihrerseits angelegt werden, um die Wesentlichkeits-schwelle mutmaßlich gesundheitsschädigender Immissionen zu definieren.

Nach Auffassung der UWG ist die Stadt Barsinghausen als baugenehmigende Behörde für die Bauaufsicht zuständig ebenso wie als Ordnungsbehörde, somit auch für ggf. unrechtmäßige Beeinträchtigungen der Anwohner durch Staub.

Die Anwohner müssen sich insoweit nicht auf die Region, Team für Immissionsschutz, verweisen lassen, da diese der Stadt lediglich fachliche Unterstützung bietet, nicht aber die eigentliche Zuständigkeit verändert.

Eine unmissverständliche Aussage Ihrerseits zur frage der Zuständigkeit erbeten wir ebenfalls.

Nach Auffassung der UWG sind die Anwohner mit dem Bau der Kauflandgebäude ohnehin stark genug belastet, so dass jede weitere, vermeidbare und einen Schwellenwert überschreitende Belastung inakzeptabel ist.

Der Schwellenwert muss objektiv feststellbar sein, es muss feststehen, in welchen Zuständigkeitsbereich die Verfolgung und Sanktionierung von Verstößen fällt.

Mit freundlichem Gruß

Markus Neugebauer

Fraktionsvorsitzender der UWG

 

zur Kenntnis Prof. Dr. Axel Priebs

Leiter Dezernat III

Umwelt, Planung und Bauen

Region Hannover

Hinweis: Der Brief wurde am 6.10.2011 im Bürgerbüro eingereicht. V.i.S.d.P.